Als öffentlich-rechtlicher Wasserzweckverband sind für die Pfofelder Gruppe die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern) bindend. Der ZV PFO handelt somit ohne Gewinnerzielungsabsicht strickt nach dem Kostendeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass für das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten maßgebend sind.
In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die Verbrauchs- und Grundgebühren veröffentlicht.
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Der Wasserpreis setzt sich aus Verbrauchs- und Grundgebühr zusammen.
Für TRINKWASSER von kontrollierter Qualität zahlen unsere Kunden*innen 0,32 Cent für 1 Liter. Inclusive der Jahresgebühr für den Wasserzähler und incl. der Mehrwertsteuer beträgt der Durchschnittspreis bezogen auf 1 m³ Trinkwasser 3,20 Euro.
Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet des ZV PFO bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt). Die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 463,96 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf einen Tag bezogen zahlt beispielsweise ein drei Personenhaushalt 1,27 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.
Verbrauchsgebühr je 1 m³ Trinkwasser beträgt: |
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netto (€/m³) |
brutto (€/m³) |
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ab 01.01.2024 | je m³ | 1,83 | 1,96 | |
bis 31.12.2023 | je m³ | 1,52 | 1,63 |
Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 bei Verwendung von Wasserzählern mit: |
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Dauerdurchfluss (Q3) |
Nenndurchfluss (Qn) |
netto (€/Jahr) |
brutto (€/Jahr) |
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bis | 4 m³/h | 2,5 m³/h | 168,00 | 179,76 |
bis | 10 m³/h | 6 m³/h | 336,00 | 359,52 |
bis | 16 m³/h | 10 m³/h | 672,00 | 719,04 |
über | 16 m³/h | 10 m³/h | 1.344,00 | 1.438,08 |
Die Jahresabrechnung für das gelieferte Trinkwasser erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung.
Die wichtigsten Positionen auf der Abrechnung verbunden mit den dazugehörigen Erklärungen können Sie beiliegendem Mustergebührenbescheid entnehmen.